Erster Todestag von Bruder William Tonou-Mbobda – Wir klagen an!

Afrodeutsch

Wir, die Black Community Coalition for Justice & Self-Defense gedenken an diesem 21. April 2020 unserem Bruder William Tonou-Mbobda, der vor genau einem Jahr durch eine brutale Zwangsfixierung durch 3 Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes KLE am UKE Hamburg ohne richterliche Anordnung gewaltsam aus seinem noch jungen Leben gerissen wurde. Unsere Gedanken sind am heutigen Tag besonders mit den trauernden Angehörigen und Freunden, die bis heute weder eine Entschuldigung, noch eine nachvollziehbare Aufklärung erfahren durften.

Wir erneuern heute nochmals das Versprechen der Black Community Hamburg an die Familie des Ermordeten, dass wir alles in unserer Macht stehende tun werden, um das Verbrechen restlos aufzuklären und Gerechtigkeit herzustellen.

Da von der Staatsanwaltschaft Hamburg bis heute keine Anklage erhoben wurde, ist der aktuelle Stand der Strafverfolgung weder für die Familie, noch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar.

Daher klagen wir an seinem ersten Todestag die folgenden Personen, Institutionen und Zustände ersatzweise zivilgesellschaftlich an:

  1. Wir klagen die gewalttätigen Sicherheitsmitarbeiter des UKE-Tochterunternehmens Klinik Logistik & Engineering GmbH an, unseren Bruder Tonou-Mbobda am 21. April 2020 gemeinschaftlich getötet zu haben, indem sie seine Arme in Bauchlage auf dem Rücken fixiert und ihn zumindest teilweise durch ihr Körpergewicht zusätzlich beschwert haben. Damit haben sie einen lagebedingten Erstickungstod des Getöteten bedingt vorsätzlich in Kauf genommen.
  1. Wir klagen die verantwortliche Stationsärztin der UKE-Psychiatrie an, die gewalttätige Zwangsunterbringung von Bruder Tonou-Mbobda ohne Vorliegen eines richterlichen Unterbringungsbeschlusses rechtswidrig angeordnet und im Folgenden nicht ärztlich beaufsichtigt zu haben. Wir klagen sie an, die von Tonou-Mbobda vorgebrachten Bedenken gegen die Einnahme des verordneten Medikamentes wegen nachweislicher allergischer Reaktion nicht ernst genommen zu haben. Darüber hinaus wäre auch der traumatische Verlust seines Bruders durch eine ebenfalls allergische Reaktion auf ein Medikament ein Grund für das Anbieten einer alternativen Behandlungsstrategie gewesen. Zudem klagen wir sie an, den später bei der rechtsmedizinischen Untersuchung festgestellten, schwerwiegenden angeborenen Herzfehler nicht schon bei einer sorgfältigen Aufnahmeuntersuchung zum Ausschluss körperlicher Ursachen seiner psychischen Überforderung diagnostiziert zu haben.
  1. Wir klagen die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am UKE sowie das UKE als Gesamtunternehmen an, den Hinterbliebenen des in ihrer Verantwortung verstorbenen Tonou-Mbobda zu keiner Zeit psychologische Hilfe zukommen gelassen haben. Darüber hinaus erfolgte für die Familienangehörigen keine persönlich nachvollziehbare Erklärung darüber, wie und warum ihr Sohn, Bruder und Cousin hat gewaltvoll sterben müssen. Wir klagen an, dass es bis zum heutigen Tag keinerlei persönlich an die Familie gerichtete bzw. überbrachte Mitleidsbekundung der verantwortlichen Klinik oder des UKE gegeben hat.
  2. Wir klagen das UKE an, öffentlich und unter Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht ein stigmatisierendes Bild vom Verstorbenen als „aggressivem Kranken“ gezeichnet zu haben, um die Öffentlichkeit über die eigene Verantwortung für den Tod des Patienten zu täuschen.
  1. Wir klagen die Klinik für Intensivmedizin des UKE an, eine zeitnahe externe rechtsmedizinische Untersuchung und Dokumentation der Verletzungsfolgen trotz ausdrücklichem Hinweis unterlassen zu haben bzw. erst mehrere Tage später veranlasst zu haben.
  1. Wir klagen das Institut für Rechtsmedizin des UKE an, den Auftrag zur Obduktion in leitender Verantwortung von Herrn Prof. Dr. Klaus Püschel trotz Vorliegens eines offensichtlichen Interessenskonfliktes durch die Anstellung im Unternehmen UKE angenommen und durchgeführt zu haben. Darüber hinaus klagen wir Herrn Prof. Dr. Klaus Püschel und sein Obduktionsteam an, einen einseitig ausgerichteten Obduktionsbericht unter vollständiger Auslassung der Diskussion eines naheliegenden lagebedingten Erstickungstodes erstellt zu haben. Diese Unterlassung bestätigt den oben bereits angeklagten Interessenskonflikt sowohl fachlich als auch faktisch.
  1. Wir klagen die Staatsanwaltschaft Hamburg an, die Ermittlungen im Tötungsdelikt Tonou-Mbobda bis zum heutigen Tage ohne Erhebung einer Anklage verschleppt zu haben. Wir klagen die Staatsanwaltschaft weiter an, den Auftrag zur Obduktion an das Institut für Rechtsmedizin am UKE vergeben zu haben, obwohl ein Interessenkonflikt offensichtlich war. Die Beteiligung einer externen Rechtsmedizinerin unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Püschel war weder geeignet noch angemessen, diesen Interessenskonflikt zu beseitigen oder unwirksam zu machen.
  1. Wir klagen das UKE als Gesamtunternehmen an, die effektive Weiterbildung seiner Mitarbeiter*innen zu den Themenbereichen lagebedingter Erstickungstod sowie der S3-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde „Verhinderung von Zwang“ vom 10.09.2018 unterlassen zu haben. Anders ist sowohl das tödliche Vorgehen der Sicherheitsdienstmitarbeiter am 21.04.2019 gegen unseren Bruder Tonou-Mbobda, als auch die Einschätzungen von UKE-Mitarbeiter*innen zum angeblich „professionellen“ bzw. „angemessenen“ Vorgehen dieser Sicherheitsdienstmitarbeiter nicht zu erklären.
  1. Wir klagen das UKE als Gesamtunternehmen an, kein Interesse an der Bereitstellung von effektiven und geschützten Meldemöglichkeiten wegen rassistischer oder anderer menschenverachtender Vorkommnisse zu haben bzw. ein solches nicht den tatsächlichen Erfordernissen angepasst zu haben. Darüber hinaus klagen wir das UKE an, keinen verantwortungsvollen Mechanismus im Umgang mit medizinisch bedingten Todesfällen oder Schädigungen für Angehörige bereit zu halten, da dieses im vorliegenden Falle nachweislich unterblieben ist.
  1. Wir klagen das UKE als Gesamtunternehmen an, wenn überhaupt ein nur rudimentäres Verständnis von den institutionalisierten Wirkmechanismen von Rassismus und darüber hinaus eine absolut unangemessene Fehlerkultur offenbart zu haben. Das UKE war weder in der Lage angemessen mit dem Tod unseres Bruders Tonou-Mbobda noch mit den Hinterbliebenen und Freunden respektvoll und reflektiert umzugehen.

Unsere Forderungen zum ersten Todestag von Bruder Tonou-Mbobda:

Wir fordern das UKE auf, sich bei den Hinterbliebenen in angemessener und persönlicher Art und Weise für den Tod von William Tonou-Mbobda zu entschuldigen und die entstandenen Kosten für Überführung und Beerdigung des Leichnams zu erstatten.

Wir fordern die Staatsanwaltschaft Hamburg auf, die Anklage nun ohne weiteren Zeitverzug einzureichen bzw. zuverlässig zu erklären, wann eine solche Anklageerhebung stattfinden wird.

Wir fordern Menschen afrikanischer Herkunft auf, am heutigen Tag gemeinsam mit uns unserem Bruder William Tonou-Mbobda und seiner Familie zu gedenken. Wir fordern Euch auf, die Familie in ihrem Kampf für Aufklärung und Gerechtigkeit mit allen Kräften zu unterstützen und diesen Fall über die Grenzen von Deutschland hinaus insbesondere in Afrika bekannt zu machen.

Wir fordern die solidarische Zivilgesellschaft in Hamburg und ganz Deutschland auf, die Kämpfe der Black Communities in Deutschland für die Aufklärung von institutionalisierten Morden an Schwarzen und anderweitig rassifizierten Menschen anzuerkennen und zu unterstützen. Es ist Aufgabe der deutschen Mehrheitsgesellschaft den in ihr, ihren Behörden und Institutionen systemisch wirkenden Rassismus etwa durch Racial Profiling, Sondergesetze und Leistungseinschränkungen für Asylbewerber*innen oder vorurteilsbasierte Rechtsprechungen wirksam zu beenden.

Der gewaltsame Tod von Tonou-Mbobda ist kein Einzelfall!

Dass immer wieder Schwarze Menschen in der Verantwortung oder aufgrund von Verantwortungslosigkeit deutscher Institutionen und Behörden sterben müssen oder schwer verletzt und benachteiligt werden, ist leider bittere Erfahrung unserer Community auch hier in Hamburg seit vielen Jahren:

2001 verstarb Achidi John am Institut für Rechtsmedizin des UKE – er wurde durch das gewaltsame Einfüllen von Brechmittel durch Frau Prof. Dr. Ute Lockemann getötet…

2014 starb Francis Kwame auf den Straßen Hamburgs, nachdem er den Libyenkrieg 2011, die Flucht über das Mittelmeer und die Hoffnungslosigkeit von Italien überlebt hatte…

2016 starb Yaya Jabbi im Justizvollzug Hahnöversand in Hamburg. Die Gefängnisleitung teilte mit, dass sich Yaya selbst durch Erhängen in der Zelle getötet haben soll, obwohl es noch kurz vorher keinerlei Anzeichen dafür gab…

2017 wird der Ghanaer Obang A.A. von einem Zivilpolizisten angeschossen und und dann bis zum Eintreffen des Krankenwagens nach 15min+ später ohne jede Hilfeleistung einfach liegengelassen…

2019 stirbt William Tonou-Mbobda aufgrund einer rechtswidrigen, regelwidrigen und unangemessenen Zwangsfixierung vor der Psychiatrie am UKE…

b

…und für keinen dieser Toten oder Verletzten wurde bisher irgendjemand zur Verantwortung gezogen!

Touch ONE – Touch ALL

#JusticeForMbobda

Stop Killing Black People!

Black Community Coalition for Justice & Self-Defense

Kontakt: Sister Oloruntoyin (+49157-85508102) und Brother Mwayemudza (+49176-99621504)

Unterzeichner*innen:

Black Community Hamburg

African Communities Organizers

AKONDA eine Welt Cafe

Alafia – Africa Festival Hamburg

ARCA – Afrikanisches Bildungszentrum e.V.

ARRiVATi

Black Media Group Germany

Black Students Union for Justice and Self Defence, Hamburg

CECAM HH e.V. – Civil Engagement of Cameroonians in Hamburg

Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

Initiative in Gedenken an Yaya Jabbi

ISD Hamburg – Initiative Schwarze Menschen in Deutschland

Refugees4Refugees

Sisters in Struggle

The VOICE Refugee Forum

Tschoobé For Freedom Germany

Hamburg, den 21. April 2020

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